Gemeindeansässige Unternehmen
- schaffen Arbeitsplätze und
- tragen zu einem großen Teil der Steuereinnahmen bei. In 2025 waren dies 7 Mio € Gewerbesteuern und damit ca. 40% der Einnahmen.
In den letzten Jahren sind die Ausgaben für kommunale Aufgaben kontinuierlich gestiegen.
Die Bedürfnisse der ansässigen Unternehmen durch einen ständigen Dialog mit ihnen zu kennen, diese partnerschaftlich zu unterstützen, für die Ansiedlung weiterer attraktiver Unternehmen zu sorgen und auf moderne Kooperationsformen wie z.B. Public-Privat-Partnership (PPP-) Modelle zu setzen, ist strategisch dringend nötig. Dies sehen wir als Aufgabe eines Bürgermeisters.
Denn nur was an Geldern eingenommen wird kann letztendlich auch ausgegeben werden.
Wir haben in diesem Zusammenhang schon verschiedene Initiativen ergriffen, die leider im Gemeinderat von der dort vorherrschenden Mehrheit abgelehnt worden sind, wie z.B.:
* 2023 Antrag zur städtebaulichen Entwicklung des Gewerbegebietes Kirchstockach-Ost
* 2020 Antrag zur Erwähnung der Brunnthaler Unternehmen auf der Webseite der Gemeinde.
Die unternehmerischen Tätigkeiten der Gemeinde
Nach unserer Einschätzung unterliegt die Gemeindeverwaltung als Körperschaft des öffentlichen Rechts dem § 2b UstG., weil sie die 2 Gasthöfe für gewerbliche Zwecke verpachtet und eine Rendite für das investierte Kapital (aus 100% gebundene Steuergelder) zu erwirtschaften hat (§ 14 BGB).
- 2012 wurde der Gasthof Lutterschmid im Ortsteil Brunnthal für 1,25 Mio. € gekauft, wegen danach festgestellten baulichen Mängeln abgerissen und darauf ein Hotel mit Gasthof und Nebengebäude erstellt. Die Baukosten sind kontinuierlich auf die letztendlich genannten 11,4 Mio. gestiegen. Vermutlich sind die wirklich dem Projekt zuordenbare Kosten höher (u.a. Ressourcenbindung innerhalb der Gemeindeverwaltung).
- 2023 wurde dann im Ortsteil Hofolding ein weiterer Gasthof (ehemals Gasthof Schmuck) gekauft. Es handelt sich dabei um einen Altbau mit entsprechend zu erwartenden Sanierungs- und Instandhaltungskosten.
Die Gasthöfe sind nicht in eine eigene Gesellschaft ausgegliedert, sondern eng mit der Verwaltung verwoben.
Unser Standpunkt:
- Wir sind für den Erhalt von Gasthöfen in unserer Gemeinde. Sie sind ein wichtiger und erhaltenswürdiger gesellschaftlicher Ort der Begegnung und Kulinarik
- Wir sind auch dafür, dass die Gemeinde bei Filetgrundstücken und wichtigen Gebäuden ihr Vorkaufsrecht ausübt und diese dann auf Basis eines Erbbaurechts und mit baulichen und nutzungsrechtlichen Vorgaben versehen an einen Investor zur Bebauung bzw. Verwendung übergeben werden
- Nur kommunale Investitionen, wie z.B. die Erweiterung einer Grundschule oder der Kindergartenbau, rechtfertigen den Einsatz von Steuermitteln.
Was wir kritisch sehen:
- Nach unserer Lesart der Gemeindeordnung Art. 87 gilt die Zulässigkeit von gemeindlichen Unternehmen nur wenn
- ein öffentlicher Zweck das Unternehmen erfordert, insbesondere wenn die Gemeinde mit ihm gesetzliche Verpflichtungen oder ihre Aufgaben gemäß Art. 83 Abs. 1 der Verfassung und Art. 57 erfüllen will,
- das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht,
- die dem Unternehmen zu übertragenden Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind,
- bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
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Die Gemeinde greift durch die Gestaltung bei der Höhe der Pacht bei den 2 Gasthöfen einseitig in den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Gasthöfen in Neukirchstockach, Faistenhaar, Otterloh und Brunnthal-Nord ein
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Das unternehmerische Risiko für diese eigenen Immobilien liegt bei der Gemeinde, die auch die laufenden Kosten zu tragen hat (Versicherungen, Instandhaltungskosten, Personalbindung für die Verwaltung, usw. )
In Anbetracht der finanziell kritischen Lage der Gemeinde und um wieder finanziellen Spielraum zu bekommen, sollte aus unserer Sicht die Zukunft der Gasthöfe im Gemeinderat ergebnisoffen diskutiert werden (z.B. Übertrag an eine Genossenschaft oder an einen anderen Investor, ..).