24.07.2013 Vorschuss zu den Beiträgen für Betreuungseinrichtungen

  • Inhalt des Antrags:

Betreuungseinrichtungen verlangen oft einen Vorschuss für ihre Veranstaltungen, der dann bei finanziell schwachen Familien (z.B. SGB II- Bezieher) erst später vom Landratsamt übernommen wird.
Für diejenigen, die den Vorschuss nicht aufbringen können, soll die Gemeinde unterstützend helfen.

Antragstellerin: Anouchka Andres

  • GR-Abstimmung:

Diesem Antrag wurde zugestimmt.