Betreuungseinrichtungen verlangen oft einen Vorschuss für ihre
Veranstaltungen, der dann bei finanziell schwachen Familien (z.B. SGB II- Bezieher) erst später vom Landratsamt übernommen wird.
Für diejenigen, die den Vorschuss nicht aufbringen können, soll die Gemeinde unterstützend helfen.
Antragstellerin: Anouchka Andres
Diesem Antrag wurde zugestimmt.