03.09.2020 Umgehende Einführung eines Quartalsberichtes zur Darstellung und Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde Brunnthal

  • Inhalt des Antrags:

Derzeit wird der Gemeinderat nur durch den Jahresabschluss und den Haushaltsplan über die Finanzlage der Gemeinde unterrichtet. Eine fachlich fundierte Arbeit des Gemeinderates und der Ausschüsse setzt jedoch kontinuierliche Informationen über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Gemeinde voraus. Dies ist mit den derzeitigen Maßnahmen nicht gegeben.

In besonderem Maße gilt dies in der aktuellen Corona-Krise, die für die Gemeinde vielfältige wirtschaftliche Risiken birgt, welche die Gemeinde heute und in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellt bzw. stellen wird.

Durch reduzierte Wirtschaftsleistung in Zeiten der Corona-Beschränkungen ist mit geringeren Einnahmen und andererseits steigenden Ausgaben, z.B. für höhere Sozialleistungen, zu rechnen. Daher ist eine rückwirkende Betrachtung des Jahresabschlusses nicht mehr ausreichend, um die finanzielle Situation der Gemeinde zu beurteilen und zu steuern.

Als Grundlage für zukünftige Beschlüsse mit Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen ist eine zeitnahe und umfassende Berichterstattung über die Entwicklung der Gemeindefinanzen unverzichtbar.

Die Fraktion der FW-UBW/SPD/Gocke stellt daher den Antrag, dass die Gemeindeverwaltung Brunnthal umgehend ein kontinuierliches Berichtswesen zur Darstellung und Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung einführt. Unser Bürgermeister soll dem Gemeinderat regelmäßig mit Hilfe dieses Instruments ab dem Ende des 2. Quartals 2020, regelmäßig in der Gemeinderatssitzung sechs Wochen nach Quartalsende, Bericht über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Gemeinde erstatten. Der Bericht über das 1. Halbjahr 2020 ist aufgrund der Sommerferien, abweichend davon, spätestens in der Sitzung des Ferienausschusses am 26.08.2020 zur Verfügung zu stellen.

Das in der Gemeinde Brunnthal eingesetzte Buchhaltungssystem der AKDB bietet gemäß den Angaben auf der Homepage der AKDB gute Voraussetzungen für ein modernes Berichtswesen.

  • Inhalt des Quartalsberichtes:

Der Bericht soll vier Teile aufweisen.

In Teil 1 soll die Entwicklung der Positionen des Ergebnishaushaltes und insbesondere der einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten dargestellt werden. Hier wird eine ausreichend detaillierte Darstellung der Positionen erwartet.
Darüber hinaus soll der Teil 1 eine anonymisierte, tabellarische Auflistung der im Berichtzeitraum gewährten Erlasse und Stundungen enthalten.

In Teil 2 sollen, gegliedert nach den Investitionsmaßnahmen, aktuelle Angaben zur Kostenentwicklung aller Investitionsmaßnahmen gemacht werden. Darüber hinaus soll über den aktuellen Stand der Auftragsvergabe informiert werden, d.h. über das bestehende Obligo. Unter Obligo ist die Summe aller Zahlungsverpflichtungen je Maßnahme aus Bestellungen zu verstehen, die zukünftig noch zu regulieren sein werden.

In Teil 3 soll ergänzend über den aktuellen Stand der liquiden Mittel und der erwarteten Entwicklung im verbleibenden Haushaltsjahr berichtet werden.

In Teil 4 sollen der Bürgermeister und der Kämmerer kurz und bündig über alle weiteren Entwicklungen berichten, wie z.B. Entscheidungen auf Kreisebene mit Auswirkungen auf die Gemeinde, Änderungen in der Gewerbestruktur wie Firmenverlagerungen, etc..

Da zum oben dargestellten Aufbau des Quartalsberichtes bisher noch keine Erfahrungen vorliegen und sich der Informationsbedarf des Gemeinderates je nach konjunktureller Entwicklung verändern kann, können die genannten Berichtskomponenten im weiteren Verlauf in Absprache mit dem Bürgermeister und dem Kämmerer ggf. angepasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat möge beschließen,

  1. dass der Bürgermeister dem Gemeinderat erstmals im Ferienausschuss am 26.08.2020 über die aktuelle, wirtschaftliche Entwicklung im 1. Halbjahr 2020 berichtet und ab diesem Bericht quartalsweise regelmäßig jeweils sechs Wochen nach Quartalsende, in der dann anstehenden Gemeinderatssitzung;

  2. dass die Gemeinde zu diesem Zweck einen standardisierten Quartalsbericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde einführt;

  3. dass der Bericht die zuvor dargestellten Teil 1-4 umfasst und kontinuierlich in den Folgequartalen fortgeführt wird. Aufgrund weiterer Erfahrungen und in Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung ist in Abstimmung zwischen dem Bürgermeister, dem Kämmerer und dem Finanzausschuss das Berichtswesen entsprechend anzupassen.

Antragstellerin: Christine Zietsch